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Amtsgericht München Urteil21.08.2017

Freiheits­s­trafen und Dauerarrest für mehrfachen Diebstahl von FahrrädernFahrr­ad­die­bstahl auf dem Schulgelände

Drei Angeklagte wurden wegen Fahrr­ad­die­b­stahls auf einem Schulgelände zu Freiheits­s­trafen beziehungsweise Dauerarrest verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall wurden die drei Verurteilten im Alter von zweimal 25 und einmal 19 Jahren vom Hausmeister eines Gymnasiums dabei beobachtet, wie sie drei versperrte hochwertige Räder mittels eines Bolzen­schneiders entwendeten. Nachdem sie sich beobachtet wussten, fuhren sie mit den Rädern zu ihrem in der Nähe geparkten Auto, wo sie Bolzenschneider und Schlösser entsorgten und zwei der Verurteilten andere Oberbekleidung anlegten. Aufgrund ihres verdächtigen Verhaltens verständigte ein Anwohner die Polizei, die bereits auf der Suche nach den beobachteten Dieben war.

Weitere Räder entwendet und ins Ausland transportiert

Der zweitälteste Verurteilte hatte vier Tage zuvor am gleichen Ort mit mindestens einem anderen Unbekannten bereits sechs andere versperrte hochwertige Räder entwendet und ins Ausland transportiert. Die Tat war ihm nachzuweisen, da später in Tatortnähe neben einem Bolzenschneider auch ein aus dieser Tat stammendes Fahrradschloss mit DNA-Spuren dieses Verurteilten gefunden wurde.

Wegen Fluchtgefahr in Unter­su­chungshaft

Die Verurteilten befanden sich ab ihrer Ergreifung wegen Fluchtgefahr in Unter­su­chungshaft. Das Gericht verhängte gegen den ältesten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, gegen den zweitältesten eine Gesamt­frei­heits­strafe von 2 Jahren und gegen den Heranwachsenden einen vierwöchigen Dauerarrest, der im Hinblick auf die bereits über 6 Monate erlittene Unter­su­chungshaft nicht mehr eigens vollstreckt werden soll.

Strafmilderndes und straf­er­schwe­rendes Verhalten zu berücksichtigen

Zugunsten aller Verurteilten wertete es deren im Rahmen der Verhandlung abgelegten Geständnisse. Hinsichtlich der beiden erwachsenen Verurteilten mussten Vorver­ur­tei­lungen straf­er­schwerend berücksichtigt werden. Zulasten des zweitältesten Erwachsenen wertete es die „ersichtliche Hartnäckigkeit des kriminellen Verhaltens“.

Sicher­heits­gefühl der Schüler durch Diebstahl während Schulbetriebs erschüttert

Zulasten aller Angeklagten wirkt sich zudem aus, dass die Fahrräder während des laufenden Schulbetriebs vor einer Schule entwendet wurden, was geeignet ist, das Sicher­heits­gefühl der Schüler, zumal an einem für sie alltäglichen und nicht vermeidbaren Ort, nachhaltig zu erschüttern, so das Gericht. Hinsichtlich des heranwachsenden noch nicht vorbestraften Verurteilten konnte es angesichts der hier einmaligen Tatbegehung die Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe, nämlich schädliche Neigungen zum Zeitpunkt der Verhandlung, nicht sehen.

Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

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