21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 1660

Drucken
Urteil20.07.2005Amtsgericht Menden4 C 53/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2005, 1337Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2005, Seite: 1337
  • NJW-RR 2006, 936Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2006, Seite: 936
  • NZV 2006, 259Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2006, Seite: 259
  • VuR 2006, 373Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR), Jahrgang: 2006, Seite: 373
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Menden Urteil20.07.2005

Flugzeug verpasst: Kein Schadensersatz für gekaufte Ersatztickets

Wer den Ferienflieger unverschuldet verpasst, weil er in einen Autounfall verwickelt worden ist, kann nicht Kostenersatz für gekaufte Ersatztickets verlangen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Menden hervor.

Im Fall hatten zwei Urlaubspaare ihren Flug verpasst. Auf dem Weg zum Flughafen wurden sie in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie verlangten nun vom Unfall­ve­r­ur­sacher die Kosten für die gekauften Ersatztickets zu übernehmen.

Das Gericht wies die Klage ab. Es sei lediglich ein mittelbarer Schaden entstanden. Darüber hinaus sei der geltend gemachte Schaden nicht vom Schutzzweck der Straßen­ver­kehrs­ordnung erfasst. Der hier eingetretene Schaden unterfällt dem allgemeinen Lebensrisiko.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1660

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI