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18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 4627

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Urteil20.07.2006Amtsgericht Ludwigsburg1 F 50/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2007, 286Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2007, Seite: 286
  • NJW-RR 2007, 4Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2007, Seite: 4
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Ludwigsburg Urteil20.07.2006

Verschweigen einer bevorstehenden Inhaftierung kann zur sofortigen Scheidung führenHärtefall - Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden

Wenn ein Ehepartner dem anderen vor der Heirat verschweigt, dass er oder sie demnächst eine mehrmonatige Haftstrafe antreten muss (hier: 8 Monate), riskiert der Ehepartner eine Ehescheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.

Im Fall hatte eine Frau ihrem Mann verschwiegen, dass sie alsbald nach der Hochzeit eine achtmonatige Haftstrafe wegen Betrugs anzutreten hatte. Kurz nach der Inhaftierung beantragte der Ehemann die Scheidung. Er wartete dabei das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr nicht ab.

Das Gericht schied die Ehe trotz des noch nicht abgelaufenen Trennungsjahres. Es glaubte dem Ehemann, dass er von der Haftstrafe der Frau nichts gewusst habe und sah hierin einen so genannten Härtegrund gemäß § 1565 Abs. 2 BGB. Das Abwarten des Trennungsjahres würde für den Mann eine unzumutbare Härte darstellen.

Quelle: ra-online

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