21.11.2024
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Amtsgericht Lichtenberg Vergleich31.08.2012

Kind erhält 70 Euro Schmerzensgeld für schmerzhaftes OhrlochstechenProzess über Ohrlochstechen bei minderjährigem Kind endet mit Vergleich

Vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin ist der Schmer­zens­geld­prozess wegen Ohrlochstechens mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die beklagte Betreiberin des Tattoostudios hat im Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Zahlung von 70 Euro zugestimmt. Damit ist der Zivilprozess beendet.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein minderjähriges Kind, vertreten durch seine Eltern, von der Betreiberin eines Tattoo-Studios Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70 Euro verlangt, außerdem Ersatz von Anwaltskosten. Das Kind hatte seine Forderung darauf gestützt, es habe bei einem missglückten Stechen von Ohrlöchern im Tattoo-Studio Schmerzen erlitten.

Richter nimmt Bezug auf "Beschneidungs-Urteil" des LG Köln und stellt Prüfung straf­recht­licher Fragen in Aussicht

In einem rechtlichen Hinweis hatte der Richter des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg Bezug auf das "Beschneidungs-Urteil" des Landgerichts Köln genommen und die Prüfung straf­recht­licher Fragen des Falles in Aussicht gestellt. Zu einer Prüfung dieser Fragen im Rahmen des Zivilprozesses ist es wegen des Vergleichs­schlusses nicht gekommen.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg/ra-online

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