21.11.2024
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Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 34094

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Urteil15.08.2023Amtsgericht Königs Wusterhausen4 C 261/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2024, 31Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2024, Seite: 31
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Amtsgericht Königs Wusterhausen Urteil15.08.2023

Bei fehlendem Angebot der Ersatz­be­för­derung kann Fluggast ohne Fristsetzung Ersatzflug buchenAnspruch auf Schadensersatz wegen Kosten des Ersatzfluges

Wird ein Flug annulliert, kann ein davon betroffener Fluggast ohne Fristsetzung einen Ersatzflug buchen, wenn die Flugge­sell­schaft eine Ersatz­be­för­derung nicht anbietet. Wegen der Kosten des Ersatzflugs steht dem Fluggast ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 281 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 annullierte eine Flugge­sell­schaft einen Flug von Ibiza nach Berlin. Die Annullierung erfolgte weniger als sieben Tage vor dem Flugtag. Da die Flugge­sell­schaft keine Ersatz­be­för­derung anbot, buchte eine von der Flugannullierung betroffene Fluggästin für den Folgetag einen Ersatzflug. Die dadurch entstandene Kosten in Höhe von etwa 670 € sowie die Kosten für eine Hotel­über­nachtung in Höhe von etwa 229 € und die Taxikosten in Höhe von etwa 34 € verlangte sie von der Flugge­sell­schaft ersetzt. Da sich diese einer Erstattung verweigerte, erhob die Fluggästin Klage.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Kosten für Ersatzflug

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 281 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Ersatzflug, die Unterkunft und die Taxifahrten zu. Zwar müsse der von einer Nicht­be­för­derung betroffene Fluggast grundsätzlich eine Frist zur Umbuchung auf einen anderen Flug setzen, bevor er sich selbst um eine Ersatz­be­för­derung kümmert und die Kosten der Ersatz­be­för­derung vom Flugunternehmen als Schadensersatz beansprucht. Eine vorherige Fristsetzung sei aber aufgrund besonderer Umstände entbehrlich, wenn die Flugge­sell­schaft keinerlei Ersatz­flu­g­angebot unterbreitet.

Quelle: Amtsgericht Königs Wusterhausen, ra-online (zt/RRa 2024, 31/rb)

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