21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 14165

Drucken
Urteil30.01.1987Amtsgericht Köln221 C 294/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1988, 108Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1988, Seite: 108
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil30.01.1987

Ablösender Teppichboden stellt Mietmangel darStolpergefahr besteht

Löst sich der Teppichboden vom Boden ab, stellt dies einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung die Miete, da sich der Teppichboden in der Diele sowie in Schlaf- und Kinderzimmer vom Untergrund ablöste.

Berechtigung zur Mietminderung besteht

Das Amtsgericht entschied zu Gunsten der Mieter. Das Gericht erachtete eine Mietminderung von 4,65 % für gerechtfertigt. Die Ablösung stellte einen Fehler dar. Jede für den Mieter ungünstige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von der vereinbarten Sollbe­schaf­fenheit stellt einen Fehler dar, wenn der Mieter dadurch in der Ausübung des vertragsgemäßen Gebrauchs behindert wird. Infolge dieser Ablösung war das Begehen der Wohnung erschwert und es bestand Gefahr für die Gesundheit der in der Wohnung befindlichen Personen durch Stolpern.

Die vom Gericht zuerkannte Mietminderung betrug 50,- DM, was rechnerisch eine Minderung des Mietzinses von 4,65 % ergab.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1988, 108/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14165

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI