18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 25909

Drucken
Urteil18.11.1994Amtsgericht Köln221 C 156/94
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1995, 312Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1995, Seite: 312
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil18.11.1994

Schönheits­reparatur­pflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwa­rz­ver­färbten Fliesenfugen im BadezimmerSchwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung

Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheits­reparatur­pflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietver­hält­nisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schön­heits­re­pa­ra­tur­pflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt zu haben. Da sich die Mieterin weigerte die Fugen zu erneuern, nahm der Vermieter die Arbeiten vor und klagte anschließend gegen die Mieterin auf Erstattung der Kosten.

Kein Anspruch auf Koste­n­er­stattung

Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Fliesenfugen im Wege des Schaden­s­er­satzes zu. Denn bei der schwärzlichen Verfärbung der Fugen im Badezimmer handele es sich um eine normale Abnutzung. Im Laufe einer Mietzeit von sechs Jahren verfärben sich Fugen. Eine Pflicht zur Erneuerung der Fugen bestehe für den Mieter im Rahmen seiner Schön­heits­re­pa­ra­tur­pflicht daher nicht.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1995, 312/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25909

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI