24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 4007

Drucken
Urteil23.05.2006Amtsgericht Köln210 C 43/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2006, 568Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 568
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil23.05.2006

Betriebskosten: Kosten für Hausmeister dürfen nicht zu hoch seinAG Köln zur Wirtschaft­lichkeit von Hausmeis­ter­kosten

Wenn für einen Hausmeister 25,- EUR Stundenlohn fällig werden, müssen Mieter dies nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im Fall stritten Mieter und Vermieter um eine Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung. Auf der Rechnung stand ein Hausmeister, der für das Reinigen des Treppenhauses und des Hofes einen Stundenlohn in Höhe von 25,- EUR erhalten hatte. Der Mieter weigerte sich, dies zu bezahlen.

Das Amtsgericht Köln gab ihm recht. Es führte aus, dass diese Kosten nicht dem Gebot der Wirtschaft­lichkeit entsprechen würden. Wenn einem Hausmeister ein Stundenlohn von 25,- EUR für die Reinigung von Hof und Treppenhaus gezahlt würde, dann sei dies (zumindest im Zeitraum von 1997 bis 2000) unangemessen hoch. Solche unwirt­schaft­lichen Kosten könne der Vermieter nicht in die Abrechnung einstellen. Er müsse sie selbst tragen.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4007

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI