Dokument-Nr. 24705
Permalink https://urteile.news/
- WuM 1995, 709Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1995, Seite: 709
Amtsgericht Köln Urteil24.04.1995
Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe trotz Zurücklassens von Lampe, Stuhl, Regalbrettern, Taschen mit Wäsche und WachmaschineVornahme der Wohnungsräumung durch Vermieter unverzüglich und ohne großen Aufwand
Lässt ein Mieter eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine in der Wohnung zurück, liegt dennoch eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vor. Denn der Vermieter kann die Gegenstände unverzüglich und ohne großen Aufwand aus der Wohnung schaffen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Rechtsstreits über den Kautionsrückzahlungsanspruch einer Wohnungsmieterin vor dem Amtsgericht Köln im Jahr 1994 Streit darüber, ob die Mieterin die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben hatte. Die Vermieterin verneinte dies und verwies auf zurückgelassene Gegenstände. So hatte die Mieterin in der Wohnung eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine belassen.
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Wohnungsrückgabe
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieterin. Trotz der zurückgelassenen Gegenstände habe eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vorgelegen. Denn die Gegenstände haben unverzüglich und ohne großen Aufwand entfernt werden können. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Mieterin mit dem Zurücklassen der Gegenstände noch einen Besitzwillen an der Wohnung dokumentieren habe wollen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24705
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.