15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16270

Drucken
Urteil15.02.2013Amtsgericht Köln201 C 464/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2013, 351Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2013, Seite: 351
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil15.02.2013

Mieter hat Anspruch auf einmal monatliches Ablesen seines StromzählersZugang zum Stromzähler muss Vermieter unentgeltlich gewähren

Befindet sich der Stromzähler in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum, so hat er einen Anspruch darauf einmal im Monat Zugang zum Stromzähler zu erhalten. Der Vermieter hat den Zugang zudem unentgeltlich zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung verlangte von seiner Vermieterin ihm Zugang zum Stromzähler zu gewähren. Dieser befand sich in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel hatte. Nachdem die Vermieterin den Zugang verweigerte, erhob der Mieter Klage.

Anspruch auf Zugang zum Stromzähler bestand

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch darauf gehabt, dass man ihm einmal im Monat unentgeltlich Zugang zum Stromzähler gewährt. Dies habe eine mietver­tragliche Nebenpflicht der Vermieterin dargestellt. In angesichts der stark zugenommenen Bedeutung der Energie­ein­sparung und der angestrebten Verbreitung von intelligenten Zählern müsse es dem Mieter jederzeit möglich sein, sich über seinen Stromverbrauch zu informieren.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2013, 351/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16270

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI