18.01.2025
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Amtsgericht Köln Urteil04.07.2006

Lärm im Urlaub: Hotel am Hubschrau­ber­lan­deplatz10 % Reise­preis­min­derung bei Geräu­sch­be­läs­ti­gungen durch Heliko­pter­lan­deplatz neben Hotel

Einem Madeira-Urlauber wurde vom Amtsgericht Köln eine Reise­preis­min­derung von 10 % zugesprochen, weil sich neben seinem Hotel ein Hubschrau­ber­lan­deplatz befand.

Im Fall erwischte ein Tourist, der auf der Insel Madeira Urlaub machte, ein Hotel, das neben einem Hubschrau­ber­lan­deplatz gelegen war. Dieser wurde auch regelmäßig genutzt. Wenn im Prospekt nicht auf den Landeplatz hingewiesen worden ist, dann stellen die dadurch hervorgerufenen Lärmbe­läs­ti­gungen einen Reisemangel dar.

Das Amtsgericht Köln hielt eine Reise­preis­min­derung von 10 % für angemessen.

Quelle: ra-online

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