18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 14026

Drucken
Urteil04.04.2001Amtsgericht Köln130 C 275/00
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 493Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 493
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil04.04.2001

Erlittene Mietminderung berechtigt Vermieter zur Forderung von SchadensersatzMinderung der Wohnungsmiete durch Störungen auf dem Nachba­r­grundstück

Führt unzumutbares Hundegebell auf dem Nachba­r­grundstück zur Minderung der Wohnungsmiete, kann der Vermieter vom Störer auf dem Nachba­r­grundstück Schadenersatz in Höhe der erlittenen Mietminderung beanspruchen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger Eigentümer und Vermieter eines Grundstückes und die Beklagte Eigentümerin und Vermieterin des Nachba­r­grund­s­tückes. Die Mieter des Klägers minderten aufgrund einer Lärmbelästigung der Hunde auf dem Grundstück der Beklagten die Miete. Der Kläger verlangte daraufhin von der Beklagten Schadenersatz in Höhe der erlittenen Mietminderung.

Beklagte haftet als Eigentümerin des Grundstückes

Das Amtsgericht Köln gab dem Kläger Recht. Dieser hat ein Schaden­er­satz­an­spruch gemäß §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB. Die Beklagte haftet als Eigentümerin des Nachba­r­grund­s­tückes für von dort ausgehende Störungen des Eigentums des Klägers, die von den Mietern des Beklagten ausgehen, wenn die Beklagte tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die Störungen zu unterbinden. So lag der Fall hier. Die Geräu­sch­be­läs­ti­gungen gingen über ein gewöhnliches, erträgliches und zumutbares Maß hinaus. Die Beklagte habe auch keine hinreichenden Tatsachen vorgetragen, dass sie alles Mögliche und Zumutbare getan hätte, um auf ihre Mieterin einzuwirken.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 493/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI