18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Koblenz Urteil26.10.2021

Rücknahme eines Einspruchs gegen Strafbefehl wegen Fahrerfluchts begründet kein Schuld­ein­ge­ständnisHaft­pflicht­versicherung kann aufgrund Einspruchs­rü­cknahme kein Versi­che­rungs­schutz ablehnen

Die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Schuld­ein­ge­ständnis dar. Die Haft­pflicht­versicherung kann daher den Versi­che­rungs­schutz wegen der Einspruchs­rü­cknahme nicht ablehnen. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Koblenz zu einem Verkehrsunfall als die Fahrerin eines Transporters beim Abbiegen einen geparkten Pkw touchierte. Die Fahrerin bemerkte die Kollision nach eigenen Angaben nicht und fuhr daher weiter. Gegen die Fahrerin erging wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein Strafbefehl. Den dagegen eingelegten Einspruch nahm sie wieder zurück. Die Haftpflicht­ver­si­cherung der Fahrerin glich den Unfallschaden in Höhe von fast 7.000 EUR aus und klagte anschließend auf Rückerstattung der Versi­che­rungs­leistung. Die Versicherung warf der Fahrerin wegen der Fahrerflucht eine Obliegenheitsverletzung vor. Durch die Rücknahme des Einspruchs stehe das Verschulden der Fahrerin fest.

Kein Anspruch auf Rückerstattung der Versi­che­rungs­leistung

Das Amtsgericht Koblenz entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückerstattung der Versi­che­rungs­leistung zu. Sie sei nicht leistungsfrei geworden. Denn sie habe nicht nachweisen können, dass die Beklagte die Kollision zwingend wahrgenommen haben muss und sich daher unerlaubt vom Unfall­or­tentfernt hat. Eine Oblie­gen­heits­ver­letzung der Beklagten stehe damit nicht fest.

Kein Schuld­ein­ge­ständnis wegen Einspruchs­rü­cknahme

In der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl könne nach Ansicht des Amtsgerichts kein Schuld­ein­ge­ständnis gesehen werden. Denn für die Rücknahme seien viele Ursachen denkbar. Auf die Einräumung eines Verschuldens durch die Beklagte könne insoweit nicht geschlossen werden.

Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (vt/eingereicht von RA Drueke/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31102

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI