15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 17868

Drucken
Beschluss27.12.2005Amtsgericht Hannover71 II 547/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2006, 649Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2006, Seite: 649
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Beschluss27.12.2005

Wohnungs­ei­gentümer darf kein Fahrrad im Hausflur abstellenVerbot gilt ebenfalls für Besucher

Ein Wohnungs­ei­gentümer darf kein Fahrrad im Hausflur abstellen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Besucher. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellten ein Wohnungseigentümer und sein Besuch immer mal wieder ein Fahrrad im Hausflur ab. Die Wohnungseigentümergemeinschaft war damit nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Dieser stehe ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 BGB zu.

Abstellen der Fahrräder im Keller oder vor dem Haus

Nach § 14 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungs­ei­gentümer zur Rücksichtnahme verpflichtet, so das Amtsgericht weiter. Er sei daher daran gehalten, vom Gemein­schafts­ei­gentum nur in der Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungs­ei­gentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht. Davon ausgehend sei das Abstellen von Fahrrädern in Treppenhäusern unzulässig. Vielmehr gehörten diese vor das Haus oder in den Keller. Dort komme es zu keiner Störung des Zugangsverkehrs.

Fehlende tatsächliche Behinderung unbeachtlich

Es war zudem nach Ansicht des Amtsgerichts unerheblich, dass es tatsächlich zu keiner Behinderung gekommen ist. Denn es sei nicht auszuschließen gewesen, dass im Falle einer Notsituation eine Vielzahl von Personen den Hausflur benutzen werden und in einem solchen Fall das Fahrrad eine Behinderung darstellt.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/ZMR 2006, 649/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17868

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI