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Amtsgericht Hannover Urteil23.08.2006

Aufmüpfiger Passagier: Flugkapitän darf Passagier des Flugzeugs verweisenPassagier als Luftsi­cher­heits­problem

Ein Flugkapitän darf einen Passagier aus dem Flugzeug werfen, wenn er annehmen muss, dass der Passagier wegen seiner Aggressivität ein Sicher­heits­problem darstellt. Dies hat das Amtgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Passagier den Anforderungen des Bordpersonals nicht Folge geleistet und keine Ruhe gegeben. Er verlangte einen anderen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit. Der Sitz des Vordermannes stoße an sein Knie. Der Flugbegleiter konnte den Wunsch des Mannes nicht erfüllen, so dass dieser eine verbale Ausein­an­der­setzung anzettelte. Im Verlauf dieser Ausein­an­der­setzung forderte der Flugbegleiter den Passagier auf, die "Klappe zu halten".

Als der Mann auf die Frage des Flugbegleiters, ob er sich während des Fluges ruhig verhalten werde mit "nein" antwortete und zudem noch weitere Beschwerden ankündigte, entschied der Kapitän, dass der Mann das Flugzeug verlassen müsse. Die Sicherheit an Bord des Fluges sei gefährdet. Der Flug sollte von Fuerteventura nach Berlin gehen. Der Mann musste eine anderen Flug buchen und verlangte diesbezüglich vom Reise­ver­an­stalter Schadensersatz.

Kapitän hat hoheitliche Befugnisse

Das Amtsgericht Hannover wies die Klage des Mannes ab. Auch wenn der Flugbegleiter sich mit "die Klappe halten" im Ton vergriffen habe, hätte der Mann den Anweisungen des Flugpersonals Folge leisten müssen. Als der Kapitän den Mann von Bord verwiesen habe, habe er in Ausübung seiner hoheitlichen Befugnisse gehandelt. Hierfür könne der Reise­ver­an­stalter nicht haftbar gemacht werden.

Quelle: ra-online

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