22.11.2024
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Amtsgericht Hannover Urteil11.04.2014

Kein Schadenersatz bei Türkeireise wegen MuezzinrufenMuezzinrufe bei Türkeireise kein Mangel / Muezzinrufe in der Türkei sind vergleichbar mit Kirchen­glocken­geläut in christlichen Ländern

Muezzinrufe während eines Türkeiurlaubes aus einer in der Nähe des Hotels gelegenen Moschee stellen keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im hier vorliegenden Fall hat der Kläger bei der Beklagten für die Zeit vom 4.9.- 18.9.2013 eine Flugpau­scha­lreise mit All Inclusive- Leistungen in das Hotel „Angora Beach Resort in Doganbey für sich und seine Partnerin für 2258 € gebucht.

Reisender klagt über mehrere Reisemängel

Der Kläger bemängelte, dass sich in der Nähe des Hotels eine Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für ca. 5 Minuten zum Gebet gerufen habe. Außerdem sei während des Hinflugs die Armlehne am Sitz abgebrochen, beim Rückflug habe das Flugzeug erst beim 3. Landeversuch unsanft aufgesetzt.

Muezzinrufe landestypisch für die Türkei

Das Gericht hat festgestellt, dass Muezzinrufe in der Türkei landestypisch sind, vergleichbar mit Kirchen­glo­cken­geläut in einem christlichen Land. Ein Reisemangel ist darin nicht zu sehen. Außerdem war der Reise­be­schreibung zu entnehmen, dass sich das Hotel im Ortszentrum von Doganbey befindet, so dass der Kläger mit landestypischen Geräuschen rechnen musste.

Fehlende Armlehne keine Beein­träch­tigung für Gesamtflug

Der defekte Sitz stellte zur Überzeugung des Gerichts eine bloße Unannehm­lichkeit dar, die nicht zu einer Minderung führt. Es war dem Klägervortrag nicht zu entnehmen, wann und wie die Armlehne abgebrochen sein soll, außerdem führe eine etwaig fehlende Armlehne nicht dazu, dass das Sitzen derart beeinträchtigt würde, dass der Flug insgesamt unbrauchbar wäre. Da die Landung von Wetter­be­din­gungen abhängt auf die der Luftbeförderer keinen Einfluss hat, muss ein Fluggast im Einzelfall auch mit einer unsanften Landung rechnen.

Quelle: Amtsgericht Hannover/ ra-online

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