18.10.2024
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Dokument-Nr. 30679

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Urteil20.01.2021Amtsgericht Hannover552 C 7861/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2021, 115Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2021, Seite: 115
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Amtsgericht Hannover Urteil20.01.2021

Keine Reise­preis­min­derung bei eingeschränktem Speiseangebot am Urlaubsort wegen Einschränkungen aufgrund einer Virus-PandemieVorliegen eines allgemeinen Lebensrisikos

Kommt es am Urlaubsort zu einem eingeschränktem Speiseangebot wegen Einschränkungen im Zusammenhang mit einer Virus-Pandemie, so begründet dies keinen Anspruch auf Reise­preis­min­derung gemäß § 651 m BGB. Es liegt insofern ein hinzunehmendes allgemeines Lebensrisiko vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihrem Lebensgefährten im Februar 2020 eine Pauschalreise nach Mexiko für März 2020 gebucht. Mit der Behauptung, am Urlaubsort seien nicht alle 6 Restaurants geöffnet und das Buffetangebot sei eingeschränkt gewesen, beanspruchte die Urlauberin nachfolgend die Minderung des Reisepreises. Das eingeschränkte Speiseangebot hatte seinen Grund in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie. Die Urlauberin erhob schließlich Klage gegen die Reise­ver­an­stalterin.

Kein Anspruch auf Reise­preis­min­derung

Das Amtsgericht Hannover entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe wegen der nicht geöffneten Restaurants und der geringen Buffetauswahl kein Anspruch auf Reisepreisminderung nach § 651 m BGB zu. Diese durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, die hinzunehmen seien. Bei der Corona-Pandemie handele es sich nicht um eine reise­s­pe­zi­fische Gefahr. Dies gelte vor allem in Anbetracht dessen, dass die Reise ganz zu Beginn der Pandemie war. Die Pande­mie­si­tuation sei für alle Beteiligten neu und überfordernd gewesen. Nicht außer Betracht bleibe dürfe zudem, dass die Beklagte um Aufrecht­er­haltung des Betriebsablaufs bemüht war.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2021, 115/rb)

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