Dokument-Nr. 15558
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- NJW-RR 2013, 381Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 381
- NZV 2014, 369Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 369
Amtsgericht Hannover Urteil31.07.2012
Flugverspätung: Airline muss vorgerichtliche Anwaltskosten eines Flugpassagiers zahlenFlugunternehmen muss über Fluggastrechte aufklären
Klärt ein Flugunternehmen die Flugpassagiere nicht über ihre Rechte im Rahmen einer Flugverspätung auf, so ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig. Das Flugunternehmen muss in diesem Fall die Anwaltskosten zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei Passagiere eines Fluges neben der Zahlung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung auch auf Schadenersatz für die vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten. Hintergrund der Klage war eine mehrstündige Verspätung eines Fluges von Hannover nach Antalya. Das Flugunternehmen klärte die Passagiere nicht über ihre Rechte nach der Fluggastrechteverordnung auf.
Anspruch auf Schadenersatz und Ausgleichszahlungen bestanden
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Passagiere. Diesen habe sowohl der Anspruch auf Ausgleichzahlungen als auch der Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten nach § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Weil das Flugunternehmen es unterließ entgegen Art. 14 der Fluggastrechteverordnung die Passagiere über ihre Rechte zu informieren, sei für die Passagiere die Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich gewesen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
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