21.11.2024
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Dokument-Nr. 15558

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Urteil31.07.2012Amtsgericht Hannover517 C 13641/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2013, 381Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 381
  • NZV 2014, 369Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 369
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Amtsgericht Hannover Urteil31.07.2012

Flugverspätung: Airline muss vorgerichtliche Anwaltskosten eines Flugpassagiers zahlenFlugunternehmen muss über Fluggastrechte aufklären

Klärt ein Flugunternehmen die Flugpassagiere nicht über ihre Rechte im Rahmen einer Flugverspätung auf, so ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig. Das Flugunternehmen muss in diesem Fall die Anwaltskosten zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei Passagiere eines Fluges neben der Zahlung von Ausgleichs­ansprüchen nach der Flugga­st­rech­te­ver­ordnung auch auf Schadenersatz für die vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten. Hintergrund der Klage war eine mehrstündige Verspätung eines Fluges von Hannover nach Antalya. Das Flugunternehmen klärte die Passagiere nicht über ihre Rechte nach der Flugga­st­rech­te­ver­ordnung auf.

Anspruch auf Schadenersatz und Ausgleichs­zah­lungen bestanden

Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Passagiere. Diesen habe sowohl der Anspruch auf Ausgleich­zah­lungen als auch der Anspruch auf Ersatz der vorge­richt­lichen Anwaltskosten nach § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Weil das Flugunternehmen es unterließ entgegen Art. 14 der Flugga­st­rech­te­ver­ordnung die Passagiere über ihre Rechte zu informieren, sei für die Passagiere die Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich gewesen.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)

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