18.10.2024
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Dokument-Nr. 503

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Urteil21.04.2005Amtsgericht Hannover504 C 909/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2005, 170Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2005, Seite: 170
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Amtsgericht Hannover Urteil21.04.2005

Reise­ver­an­stalter muss bei Überbuchung des Hotels die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten

Wenn bei einem einwöchigen Pauschalurlaub das Hotel überbucht ist, so dass das Hotelzimmer nicht am ersten Tag bezogen werden kann, darf der Reisende sich ein anderes Hotel suchen und die Kosten hierfür vom Reise­ver­an­stalter zurück verlangen. Das hat das Amtgericht Hannover entschieden.

Eine vierköpfige Familie hatte eine einwöchige Flugpau­scha­lreise nach Belek / Türkei gebucht. Bei ihrer Ankunft teilte man ihnen mit, dass das Hotel überbucht sei und ihnen kein Zimmer zur Verfügung gestellt werden könne. Da das vom Reise­ver­an­stalter angebotene Ersatzhotel nicht dem gebuchten Standard entsprach, suchte sich die Familie selbst ein Hotel und verlangte nach Rückkehr vom Reise­ver­an­stalter die insoweit entstandenen Übernach­tungs­kosten ersetzt.

Das Amtsgericht Hannover gab in einer am 21.04.2005 verkündeten Entscheidung der Familie Recht. Der Reise­ver­an­stalter habe durch die Erklärung, dass für die Familie infolge der Überbuchung kein Zimmer vorhanden sei, die buchungs­ge­rechte Unterbringung verweigert. Da das angebotene Ersatzhotel schlechter als das gebuchte Hotel war, hat die Familie dies nicht akzeptieren müssen. Die Familie war somit ohne eine Unterbringung am Urlaubsort und durfte ein Ersatzquartier anmieten, für welches der Reise­ver­an­stalter die Kosten zu tragen hat.

Quelle: ra-online, AG Hannover

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