18.10.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Fitnessstudio, in der eine Frau trainiert und ihr Trainer Hilfestellung leistet.

Dokument-Nr. 1456

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Amtsgericht Hannover Urteil28.10.2005

Unsportliches Verhalten gegenüber einem Mannschafts­ka­meraden auf dem Fußballplatz

Das Jugendgericht Hannover hat einen 17jährigen Gymnasiasten wegen vorsätzlicher Körper­ver­letzung zum Nachteil eines Mannschafts­ka­meraden zu 40 Stunden Hilfsdienst verurteilt.

Am 9. April 2005 hatte der Angeklagte mit seiner Mannschaft TuS Marathon Hannover ein wichtiges Fußballspiel zu bestreiten. Gegner war eine Mannschaft, die ebenfalls stark abstiegs­ge­fährdet war. Zu Beginn der 2. Halbzeit wurde das Spiel immer ruppiger und angespannter. Auch die Spieler des TuS Marathon waren untereinander sehr gereizt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch 1: führten. Zu Beginn der 2. Halbzeit bekam die Mannschaft einen Freistoß zugesprochen. Zwischen dem Angeklagten und einem Mannschafts­ka­meraden, einem Bruder des später Geschädigten, gab es ein Gerangel. Beide konnten sich nicht einigen, wer den Freistoß ausführen sollte. Der Angeklagte wurde immer erregter. Er rannte an die Außenlinie und wollte sich auswechseln lassen. An der Außenlinie kam es offenbar zu einem weiteren Gerangel, in das der ältere Bruder des Angeklagten verwickelt war. Als nun der zunächst noch auf der Auswechselbank sitzende Spieler und später Geschädigte des TuS Marathon aufstand und auf den Bruder des Angeklagten zuging, stellte sich der Angeklagte seinem Mannschafts­ka­meraden in den Weg und schlug ihm mit der Faust ohne erkennbaren Grund in das Gesicht. Der Anklagte traf seinen Mannschafts­ka­meraden im Bereich des Nasenbeines oberhalb der Nasenwurzel und verursachte ein sofort eintretendes starkes Nasenbluten. Die Nase schwoll an.

Eine später in einer Klinik durchgeführte Untersuchung ergab, dass das Nasenbein angebrochen war. Der Angeklagte durfte das Spiel nicht mehr fortsetzen. Er wurde aus Sicher­heits­gründen in der Gaststätte des TuS Marathon eingesperrt und musste von dort aus den weiteren Spielverlauf verfolgen. Seine Mannschaft verlor und stieg schließlich zu einem späteren Zeitpunkt ab. Der Geschädigte konnte aufgrund der erlittenen Verletzung nicht mehr eingewechselt werden. Nach diesem Vorfall wurde der Angeklagte vom Verein ausgeschlossen. Vom Sportgericht des Nieder­säch­sischen Fußba­ll­ver­bandes wurde er mit einer Spielsperre von 9 Monaten belegt. Der Angeklagte hat die Tat gestanden und sich bei dem Geschädigten entschuldigt.

Unter Berück­sich­tigung der vom Fußballverband bereits ausgesprochenen Sperre hielt das Jugendgericht es für erforderlich aber auch ausreichend, dass der Angeklagte zu Gunsten der Allgemeinheit eine ideelle Wieder­gut­machung leistet, in dem er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und nach Weisung der Jugend­ge­richtshilfe 40 Stunden Hilfsdienst leistet.

Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.12.2005

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