Dokument-Nr. 33049
Permalink https://urteile.news/
- GE 2023, 801Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 801
- Drohung mit Zerfleischung durch Pitbull rechtfertigt fristlose Kündigung des WohnungsmietersAmtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil26.08.2021, 203 C 45/21
- Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des MietersAmtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil21.10.2016, 10 C 103/15
Amtsgericht Hanau Urteil22.05.2023
Fristlose Kündigung des Mieters bei Bedrohung des Vermieters und Ruf nach einem MesserSchwerwiegende Verletzung mietvertraglicher Pflichten
Wird ein Vermieter von einem seiner Mieter mit dem Tod bedroht und ruft der Mieter nach einem Messer, so liegt darin eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im August 2022 eskalierte ein seit langen anhaltender Streit zwischen den Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen. Es kam vor der Wohnung der Vermieterin zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung mit der Mieterin einer Wohnung im Haus. In diesem Zusammenhang äußerte die Mieterin: "I will kill you". Zudem forderte die Mieterin ihre Tochter auf ihr ein Messer zu bringen. Die Vermieterin nahm den Vorfall zum Anlass die Mieterin fristlos zu kündigen. Da die Mieterin sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die fristlose Kündigung wirksam sei. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Mieterin die Vermieterin mit dem Tod bedroht hatte und nach einem Messer rief. Dadurch habe die Mieterin in schwerwiegender Weise gegen ihre mietvertraglichen Pflichten verstoßen. Bereits der Ruf nach einem Messer mit der darin enthaltenen unverhohlenen Drohung, dieses auch einzusetzen, stelle ein Verhalten der Mieterin dar, welches die Vermieterin nicht hinzunehmen verpflichtet sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33049
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.