Dokument-Nr. 20500
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- WuM 1980, 85Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 85
Amtsgericht Hanau Urteil12.12.1978
Recht zur Mietminderung bei notdürftiger Abstützung der Decke einer Garage, noch nicht verputzten Außen- und Innenwänden sowie bei noch nicht vorhandener Trennwand zur anderen DoppelgarageMiete der Garage kann um 2/3 gemindert werden
Muss die Decke einer Garage notdürftig abgestützt werden, sind die Außen- und Innenwände noch unverputzt und ist die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden, kann die Miete für die Garage um 2/3 gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Garage seine Miete, da die Decke der Garage notdürftig abgestützt werden musste, die Außen- und Innenwände noch unverputzt waren und die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden war. Da der Vermieter ein Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten des Mieters des Garagenstellplatzes. Dieser habe angesichts der vorgetragenen Mängel seine Miete für die Garage um 2/3 mindern dürfen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2015
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (zt/WuM 1980, 85/rb)
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