15.11.2024
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Amtsgericht Hamburg Urteil31.03.2005

Bei strittiger Neben­kos­te­n­a­b­rechnung darf der Vermieter nicht einfach abbuchenMieter kann Einzugs­er­mäch­tigung widerrufen

Wenn der Vermieter bei einem Streit um die Nebenkosten einfach den strittigen Betrag vom Konto des Mieters per Lastschrift einzieht, darf der Mieter die Einzugs­er­mäch­tigung widerrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Oft ziehen Vermieter Miete und Nebenkosten per Lastschrift vom Konto des Mieters ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Wenn es aber zum Streit über die Höhe der Neben­kos­te­n­a­b­rechnung kommt, darf der Vermieter die strittige Summe nicht einfach abbuchen.

Das Gericht führte aus, dass dem Vermieter bewusst sein müsse, dass ein solches Vorgehen nicht im Sinne des Mieters sei. Ein Mieter dürfe daher die Einzugs­er­mäch­tigung widerrufen, auch wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen sei.

Quelle: ra-online

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