18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hamburg Urteil05.09.2005

Auch regelmäßiger Hundebesuch ist verboten, wenn der Mietvertrag Hundehaltung untersagtHunde­hal­tungs­verbot darf nicht umgangen werden

Wenn im Mietvertrag die Hundehaltung untersagt ist, schließt das auch regelmäßige Hundebesuche ein. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter zwei- bis dreimal die Woche für ca. jeweils drei bis vier Stunden einen Hund in der Wohnung beherbergt.

Das sei nicht erlaubt, wenn der Mietvertrag eine Hunde­hal­tungs­verbot vorsehe, so das Gericht. Es käme nicht darauf an, ob der Mieter oder ein Dritter Halter des Hundes sei, denn würde man das Hunde­hal­tungs­verbot im Mietvertrag anders auslegen, so würde das Hunde­hal­tungs­verbot wirkungslos. Ein Mieter bräuchte nur eine dritte Person zu bitten, als Halter aufzutreten und könnte so das generelle Hunde­hal­tungs­verbot im Mietvertrag aushebeln.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2570

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI