21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hamburg Urteil26.10.2022

Vergü­tungs­pflicht für Kosten­vor­an­schlag setzt Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung vorausKeine still­schweigende Absprache über Kostenpflicht

Die Vergü­tungs­pflicht für einen Kosten­vor­an­schlag setzt das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung voraus. Eine still­schweigende Absprache über die Kostenpflicht ist gemäß § 632 Abs. 3 BGB regelmäßig ausgeschlossen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgerichts Hamburg über die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag gestritten. Es lag zwar keine ausdrückliche Vereinbarung über die Kostenpflicht vor, die Klägerin meinte aber die Vergü­tungs­pflicht sei angesichts der umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Kosten­vor­an­schlags zu erwarten gewesen.

Kein Anspruch auf Vergütung für Kosten­vor­an­schlag

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Vergütung für den Kosten­vor­an­schlag zu. Dies hätte das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­ver­ständ­lichen Vereinbarung über die Kostenpflicht vorausgesetzt. Eine stillschweigende Absprache über die Vergütung gemäß § 632 Abs. 1 BGB sei bei einem Kosten­vor­an­schlag regelmäßig nicht anzunehmen, wie sich aus der Zweifelregelung des § 632 Abs. 3 BGB ergebe. Dies gelte auch dann, wenn die Erstellung des Kosten­vor­an­schlags mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.

Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32436

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI