18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 32295

Drucken
Urteil27.06.2022Amtsgericht Hamburg49 C 13/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 1011Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 1011
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hamburg Urteil27.06.2022

Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kosten­stei­ge­rungen begründbarErhöhung kann mit Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung begründet werden

Eine Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kosten­stei­gerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betrie­bs­kos­ten­vor­aus­zah­lungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.

Unzulässigkeit der Erhöhung der Betrie­bs­kos­ten­vor­aus­zah­lungen

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Vermieterin. Die Erhöhung der Betrie­bs­kos­ten­vor­aus­zah­lungen sei unzulässig. Denn eine solche könne nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kosten­stei­gerung begründet werden. Vielmehr komme es gemäß § 560 Abs. 4 BGB ausdrücklich auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an.

Formu­la­r­ver­trag­liches Anpassungsrecht der Betrie­bs­kos­tenhöhe

Jedoch können die Vertrags­parteien nach Ansicht des Amtsgerichts formu­la­r­ver­traglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betrie­bs­kos­tenhöhe durch zugangs­be­dürftige Erklärung bei Kosten­än­de­rungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung lag hier nicht vor.

Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32295

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI