Dokument-Nr. 7574
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- AG Remscheid verurteilt im Schnellverfahren zwei Jugendliche, die mit einem Amoklauf drohtenAmtsgericht Remscheid, Urteil14.12.2006
- Beschleunigtes Verfahren: Gericht verurteilt Dieb noch am Tattag zu FreiheitsstrafeAmtsgericht Hannover, Urteil12.06.2006
- Amoklauf-Drohung eines Jugendlichen in Remscheid - Justiz greift schnell durchAmtsgericht Remscheid, Urteil13.03.2009
Amtsgericht Halberstadt Urteil12.03.2009
Amoklauf angedroht um schulfrei zu bekommen - Täter umgehend verurteiltUrteil im sogenannten beschleunigten Verfahren - nur 7 Stunden nach der Tat
Bei der Androhung eines Amoklaufs versteht die Justiz keinen Spaß. Dies zeigt ein Fall aus Halberstadt. Ein junger Mann wurde dort wegen Androhung eines Amoklaufs nur 7 Stunden nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nur einen Tag nach dem Blutbad von Winnenden (11.03.2009) rief in den frühen Morgenstunden des Donnerstags (12.03.2009) der 22jährige Matthias H. über Notruf die Polizei an und drohte mit einem ähnlichen Blutbad in seiner Berufsschule. Ziel des Angeklagten war es, aufgrund des zu erwartenden Polizeieinsatzes heute schulfrei zu erhalten.
Prozess am Mittag
Gegen den 22-Jährigen wurde ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Bereits um 13.15 Uhr begann der Prozess gegen Matthias H. wegen dieser Tat vor dem Amtsgericht Halberstadt. Ein derartiges beschleunigtes Verfahren ist nach § 417 ff StPO möglich.
Urteil wenig später verkündet
Der nicht vorbestrafte Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), Missbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) und Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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