18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Halberstadt Urteil12.03.2009

Amoklauf angedroht um schulfrei zu bekommen - Täter umgehend verurteiltUrteil im sogenannten beschleunigten Verfahren - nur 7 Stunden nach der Tat

Bei der Androhung eines Amoklaufs versteht die Justiz keinen Spaß. Dies zeigt ein Fall aus Halberstadt. Ein junger Mann wurde dort wegen Androhung eines Amoklaufs nur 7 Stunden nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nur einen Tag nach dem Blutbad von Winnenden (11.03.2009) rief in den frühen Morgenstunden des Donnerstags (12.03.2009) der 22jährige Matthias H. über Notruf die Polizei an und drohte mit einem ähnlichen Blutbad in seiner Berufsschule. Ziel des Angeklagten war es, aufgrund des zu erwartenden Polizei­ein­satzes heute schulfrei zu erhalten.

Prozess am Mittag

Gegen den 22-Jährigen wurde ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Bereits um 13.15 Uhr begann der Prozess gegen Matthias H. wegen dieser Tat vor dem Amtsgericht Halberstadt. Ein derartiges beschleunigtes Verfahren ist nach § 417 ff StPO möglich.

Urteil wenig später verkündet

Der nicht vorbestrafte Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), Missbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) und Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7574

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI