18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 8587

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hagen Urteil14.04.2008

Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine WohnungKeine Wohnflä­chen­ver­ein­barung durch Zeitungsannonce - Mietvertrag ist maßgeblich

Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte - so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass die tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 -)eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.

Gericht weist die Klage ab

Das Amtsgericht Hagen wies seine Klage allerdings ab. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus - denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8587

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI