18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 12461

Drucken
Urteil18.09.1973Amtsgericht Goslar8 C 716/72
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1974, 53Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1974, Seite: 53
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Goslar Urteil18.09.1973

Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der BadewanneMieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen

Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einer Altbauwohnung der Badeofen ausgefallen. Der Mieter konnte deshalb nicht die Badewanne benutzen. Der Vermieter ließ den defekten Badeofen lange Zeit nicht reparieren.

Gericht: Mieter kann Miete mindern

Das Amtsgericht Goslar entschied, dass der Mieter in den Monaten, in den der Badeofen kaputt war, die Miete mindern durfte. Zwar sei es grundsätzlich Sache des Mieters, den Badeofen in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Da aber der Ofen infolge Verschleißes defekt geworden war, sei der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.

Gericht spricht Minderung von rechnerisch 18,75 % zu

Wegen der Nicht-Nutzbarkeit der Badewanne sei der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt gewesen, stellte das Gericht fest. Bei einer monatlichen Miete von 160,- DM hielt das Gericht eine Minderung von 30,- DM für angemessen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Goslar (zt/WM 74, 53/pt).

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12461

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI