21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Amtsgericht Germersheim Urteil08.03.2012

Unfall­ge­schä­digter hat Anspruch auf Schadenersatz für Restbenzin im verunfallten FahrzeugAnspruch besteht nach §§ 7, 18 StVG

Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf Schadenersatz nach §§ 7, 18 StVG gegen den Unfall­ve­r­ur­sacher wegen des Restbenzins im verunfallten Fahrzeug. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Germersheim hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfall­ve­r­ur­sacher ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Restbenzins im Kraftstofftank des verunfallten Fahrzeugs hat.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Germersheim entschied, dass die Geschädigte gemäß §§ 7, 18 StVG einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des noch im Tank ihres unfall­be­schä­digten Fahrzeugs befindlichen Benzins hat. Da die Geschädigte am Vortag für 73,14 € tankte und bis zum Unfall nur wenige Kilometer mit dem Auto fuhr, schätzte das Gericht den Wert des Tankinhalts auf 70 €.

Quelle: Amtsgericht Germersheim, ra-online (vt/rb)

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