Amtsgericht Germersheim Urteil08.03.2012
Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Schadenersatz für Restbenzin im verunfallten FahrzeugAnspruch besteht nach §§ 7, 18 StVG
Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf Schadenersatz nach §§ 7, 18 StVG gegen den Unfallverursacher wegen des Restbenzins im verunfallten Fahrzeug. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Germersheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallverursacher ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Restbenzins im Kraftstofftank des verunfallten Fahrzeugs hat.
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Amtsgericht Germersheim entschied, dass die Geschädigte gemäß §§ 7, 18 StVG einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des noch im Tank ihres unfallbeschädigten Fahrzeugs befindlichen Benzins hat. Da die Geschädigte am Vortag für 73,14 € tankte und bis zum Unfall nur wenige Kilometer mit dem Auto fuhr, schätzte das Gericht den Wert des Tankinhalts auf 70 €.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2013
Quelle: Amtsgericht Germersheim, ra-online (vt/rb)