08.07.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
08.07.2025 
Sie sehen ein beschädigtes Rohr aus dem Wasser fließt.KI generated picture

Dokument-Nr. 35190

Sie sehen ein beschädigtes Rohr aus dem Wasser fließt.KI generated picture
Drucken
Urteil14.03.2025Amtsgericht Fürstenfeldbruck2 C 842/24
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2025, 593Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2025, Seite: 593
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Fürstenfeldbruck Urteil14.03.2025

Wasser­schaden­verdacht und geplanter Fenster­aus­tausch begründet Zutrittsrecht des Vermieters zur WohnungWiederholte Verweigerung des Zutritts rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Vermieter einer Wohnung ist zum Zutritt berechtigt, wenn er einem Wasser­schaden­verdacht nachgehen muss und die Fenster ausgetauscht werden müssen. Verweigert der Mieter wiederholt den Zutritt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Fürsten­feldbruck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Mieter einer Wohnung in Bayern eine fristlose Kündigung, weil er wiederholt den Zuritt zur Wohnung verweigert hatte. Der Vermieter wollte die Wohnung wegen eines Wasser­scha­den­ver­dachts besichtigen. Zudem hatte die Eigen­tü­mer­ver­sammlung beschlossen, dass die Fenster ausgetauscht werden müssen. Zur Vorbereitung der entsprechenden Arbeiten diente ebenfalls die Besichtigung. Da sich der Mieter weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Räumungsklage.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Fürsten­feldbruck entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei wirksam. Die wiederholte und beharrliche Zutrittsverweigerung zur Mietwohnung bzw. die fehlende Mitwirkung des Mieters trotz wiederholter Abmahnungen und Aufforderungen rechtfertigen mit Blick auf die berechtigten Interessen des Vermieters die fristlose Kündigung des Mietver­hält­nisses. Die Räumungsfrist sei mit drei Monaten zu bemessen.

Quelle: Amtsgericht Fürstenfeldbruck, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35190

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI