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Sie sehen einen SUV und eine rote Ampel.

Dokument-Nr. 35378

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Urteil03.06.2022Amtsgericht Frankfurt am Main974 OWi 533 Js-OWi 18474/22
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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil03.06.2022

Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt höheres BußgeldKastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie des SUV erhöht das Verlet­zungs­risiko für andere Verkehrs­teil­nehmer

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass bei Rotlicht­ver­stößen mit einem so genanntes Sport Utility Vehicle (SUV) eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein kann.

Nach den Feststellungen des Gerichts in einem Bußgeld­ver­fahren fuhr der Betroffene in Frankfurt am Main (Kreuzung Friedrich-Ebert-Anlage) mit seinem Fahrzeug, einem so genannten Sport Utility Vehicle der Marke BMW (kurz SUV), das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt, in den durch die Licht­zei­che­n­anlage geregelten Kreuzungs­bereich ein. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 1,1 Sekunden.

Das Amtsgericht, das die Richtigkeit der mittels einer fest installierten Messsäule vorgenommenen Messung im Übrigen feststellte, sah aufgrund der besonderen Fahrzeug­be­schaffung im konkreten Fall eine Erhöhung der hierfür durch den geltenden Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße für veranlasst.

Diese sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs gerechtfertigt, dessen kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie das Verlet­zungs­risiko für andere Verkehrs­teil­nehmer erhöhe. Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das Tatfahrzeug stelle sich nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar. Dies gelte insbesondere unter Beachtung der Zielsetzung des § 37 StVO zu Wechsel­licht­zeichen, der den Schutz der querenden Verkehrs­teil­nehmer im Kreuzungs­bereich von Licht­zei­che­n­anlagen bei einer Kollision bezweckt.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

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