18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil11.12.2015

Ausgleichs­zahlung wegen Flugverspätung: Kein außer­ge­wöhn­licher Umstand bei betriebs­wirtschaft­licher Entscheidung eines FlugzeugtauschsPlanmäßiger Flug hätte ohne Verspätung durchgeführt werden können

Beruht eine Flugverspätung darauf, dass die Flugge­sell­schaft sich entscheidet, Flugzeuge auszutauschen, so steht dem Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichs­zahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) zu. Ein außer­ge­wöhn­licher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO ist darin nicht zu sehen, wenn der planmäßige Flug ohne Verspätung hätte durchgeführt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Frankfurt am Main nach Hanoi kam im Oktober 2013 um einen Tag verspätet am Zielort an. Grund dafür war, dass sich die Flugge­sell­schaft zu einem Flugzeugtausch entschieden hatte. Das Flugzeug, das für den Flug von Frankfurt am Main nach Saigon eingeplant war, wurde von mehreren Blitzen getroffen. Dies machte eine zweitägige Reparatur erforderlich. Die Flugge­sell­schaft setzte daher die ursprünglich für den Flug nach Hanoi eingeplante Maschine für den Flug nach Saigon ein. Da die Flugge­sell­schaft zudem jeweils nur ein Flugzeug für die Strecke von Frankfurt am Main nach Saigon bzw. Hanoi verwendete, standen keine Ersatzmaschinen zur Verfügung. Zwei von der Flugverspätung betroffene Fluggäste klagten nachfolgend auf Ausgleichs­zah­lungen sowie Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren.

Anspruch auf Ausgleichs­zahlung aufgrund Flugverspätung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen habe nach Art. 7 Abs. 1 FluggastVO ein Anspruch auf Ausgleichs­zah­lungen zugestanden. Auf einen außer­ge­wöhn­lichen Umstand habe sich die Flugge­sell­schaft nicht berufen können.

Außer­ge­wöhn­licher Umstand aufgrund Beschädigung durch Blitzeinschläge

Zwar sei es richtig, so das Amtsgericht, dass Beschädigungen eines Flugzeuges aufgrund von Blitz­ein­schlägen außer­ge­wöhnliche Umstände darstellen können, da diese nicht vorhersehbar seien. Die Verspätung des Flugs nach Hanoi sei aber nicht auf die Blitzeinschläge zurückzuführen gewesen.

Kein außer­ge­wöhn­licher Umstand bei betrie­bs­wirt­schaft­licher Entscheidung eines Flugzeugtauschs

Die Flugverspätung habe nach Ansicht des Amtsgerichts auf der betrie­bs­wirt­schaft­lichen Entscheidung der Flugge­sell­schaft beruht, das planmäßig für den Flug nach Hanoi vorgesehene Flugzeug für den Flug nach Saigon einzusetzen. Der planmäßige Flug hätte trotz der Blitzeinschläge ohne Verspätung durchgeführt werden können.

Kein Anspruch auf Erstattung der Rechts­an­walts­ge­bühren

Den Klägern habe nach Auffassung des Amtsgerichts jedoch kein Anspruch auf Erstattung der Rechts­an­walts­ge­bühren zugestanden. Denn die Beauftragung eines Rechtsanwalts sei angesichts dessen, dass die Kläger bereits zuvor ein auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der FluggastVO spezialisierte Inkas­so­un­ter­nehmen mit der außer­ge­richt­lichen Vertretung betraut haben, nicht erforderlich gewesen.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2016, 31/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22392

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI