18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.

Dokument-Nr. 23389

Drucken
Urteil09.12.2015Amtsgericht Frankfurt am Main29 C 2878/14 (21)
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2016, 240Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2016, Seite: 240
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil09.12.2015

Flugge­sell­schaft muss Unmöglichkeit einer sicheren Landung aufgrund Rutschgefahr nachweisenFehlender Nachweis führt zu Ausgleichs­an­spruch des Fluggastes

Macht ein Fluggast Ausgleichs­ansprüche aufgrund einer Flugan­nul­lierung infolge einer Rutschgefahr auf der Landebahn geltend, kann sich die Flugge­sell­schaft nur dann auf einen außer­ge­wöhn­lichen Umstand berufen, wenn sie beweist, dass wegen der Rutschgefahr eine sichere Landung nicht möglich war. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 wurde ein Flug von Birmingham nach Frankfurt a.M. annulliert. Hintergrund dessen war, dass das für den Flug vorgesehene Flugzeug aufgrund einer von der Flugge­sell­schaft behaupteten Rutschgefahr auf der einzigen Landebahn des Flughafens Birmingham nicht habe landen können. Der verantwortliche Pilot entschied daher, dass eine sichere Landung nicht möglich sei. Ein von der Flugannullierung betroffener Fluggast machte anschließend gerichtlich einen Ausgleichsanspruch geltend.

Anspruch auf Ausgleich­zahlung nach Flugga­st­rechteVO

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe nach Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Flugga­st­rechteVO ein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der Flugan­nul­lierung zugestanden.

Kein Ausschluss des Anspruchs aufgrund Vorliegens eines außer­ge­wöhn­lichen Umstands

Der Ausgleichs­an­spruch sei auch nicht wegen des Vorliegens eines außer­ge­wöhn­lichen Umstands gemäß Art. 5 Abs. 3 Flugga­st­rechteVO ausgeschlossen gewesen, so das Amtsgericht. Denn die Flugge­sell­schaft habe nicht nachweisen können, dass aufgrund der behaupteten Rutschgefahr auf der einzigen Landebahn des Flughafens Birmingham eine sichere Landung unmöglich gewesen sei.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2016, 240/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI