15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil11.10.2013

Flugga­st­rechteVO: Flugstrecken zu Umstei­ge­flughäfen sind bei Höhe der Ausgleichs­zahlung zu berücksichtigenMaßgeblich ist Summe der Einzelstrecken und nicht Abstand zwischen ersten Abflugort und letzten Zielort

Die Höhe der Ausgleichs­zahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (Flugga­st­rechteVO) bemisst sich unter Berück­sich­tigung der Flugstrecken zu Umstei­ge­flughäfen. Es kommt somit nicht auf den Abstand zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort an, sondern auf die Summe der Einzelstrecken. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Fluggast gegen die Flugge­sell­schaft. Hintergrund dessen war, dass der Fluggast aufgrund einer Ankunfts­ver­spätung von über 18 Stunden eine Ausgleichszahlung verlangte. Es bestand jedoch Streit über die Höhe der Zahlung. Der Flug beinhaltete nämlich einen Zwischenstopp. Während der Fluggast meinte, für die Höhe der Ausgleichs­zahlung sei die Strecke vom Abflugort zum Umsteigeflughafen und vom Umstei­ge­flughafen zum Zielort maßgeblich, stellte sich die Flugge­sell­schaft auf den Standpunkt, dass allein die Strecke zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort maßgeblich sei.

Höhe der Ausgleichs­zahlung richtet sich nach Summe der Einzelstrecken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Fluggastes. Denn bei der Berechnung der Höhe der Ausgleichs­zahlung sei die Summe der Einzelstrecken maßgeblich und nicht der Abstand zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Flugga­st­rechteVO bei der Staffelung der Ausgleichs­zah­lungen davon ausgehe, dass die Unannehm­lich­keiten für den Fluggast mit der Entfernung wachsen und somit einen Bezug zur tatsächlich geflogenen Strecke herstelle. Daher sei auf die Summe der Einzelstrecken abzustellen.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22917

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI