Amtsgericht Essen Urteil30.12.2021
Untersagung oder wesentliche Einschränkung des Rechts auf Vermietung von Wohneigentum per Beschluss unzulässigEinschränkung des Rechts auf Vermietung des Sondereigentums nur durch Gemeinschaftsordnung
Das Recht auf Vermietung des Wohneigentums kann nicht durch einen Beschluss untersagt oder wesentlich eingeschränkt werden. Dies geht nur durch die Gemeinschaftsordnung. Dies hat das Amtsgericht Essen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass eine Neuvermietung von Wohneigentum unter einem Zustimmungsvorbehalt und der Verwalterzustimmung stehen soll. Eine Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob daher Klage.
Nichtigkeit des Beschlusses über Einschränkung des Rechts auf Vermietung
Das Amtsgericht Essen entschied zu Gunsten der Klägerin. Der Beschluss sei nichtig. Zwar können die Wohnungseigentümer die Vermietung bzw. Verpachtung von der Zustimmung eines Dritten entsprechend § 12 WEG abhängig machen. Allerdings könne das Recht auf Vermietung des Sondereigentums nur durch die Gemeinschaftsordnung, also einer Vereinbarung gemäß §§ 10 Abs. 3, 15 WEG eingeschränkt werden. Ein Beschluss hingegen, der eine Vermietung bzw. Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, sei nichtig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2022
Quelle: Amtsgericht Essen, ra-online (zt/GE 2022, 108/rb)