Dokument-Nr. 4260
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Duisburg Urteil31.10.2006
Reisemangel: Hotelgast wurde nicht geweckt - Flug verpasstReiseveranstalter haftet
Wenn in einem Komforthotel der Kategorie "Top Bestleistung" ein Weckruf nicht oder zu spät erfolgt, liegt ein Reisemangel vor. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verbrachten fünf Pauschalurlauber (Kläger) ihren Urlaub in einem bulgarischen Hotel. Laut Katalogbeschreibung sollte es sich bei dem Hotel um ein Komforthotel der Kategorie "Top Bestleistung" handeln. Am Abreisetag wurden die Kläger nicht rechtzeitig geweckt. Sie verpassten Ihr Flugzeug und mussten 575,- EUR für Ersatztickets ausgeben. Der Reiseveranstalter weigerte sich, für den Schaden aufzukommen.
Das Amtsgericht Duisburg gab den Reisenden teilweise Recht. Es führte aus, dass ein Weckservice bei Hotels der gehobenen Kategorie geschuldeter Standard sei. Dies brauche auch nicht ausdrücklich im Katalog erwähnt zu werden. Insoweit handele es sich hier um einen Reisemangel für den der Reiseveranstalter einzustehen habe.
Allerdings kürzte das Gericht den Betrag auf 287,50 EUR, denn die Reisenden müssten sich einen Mitverschuldensanteil von 50 % zurechnen lassen. Sie hätten sich einen Wecker stellen müssen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4260
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.