Dokument-Nr. 19010
Permalink https://urteile.news/
- RRa 2014, 56Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2014, Seite: 56
Amtsgericht Düsseldorf Urteil21.06.2013
Flugverspätung aufgrund Schlaganfall eines Passagiers: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteverordnungFluggesellschaft kann sich auf höhere Gewalt berufen
Erleidet ein Flugpassagier einen Schlaganfall und kommt es deshalb zu einer Flugverspätung, so kann sich die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) auf höhere Gewalt berufen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 verspätete sich ein Flug nach Costa Rica um fast vier Stunden. Hintergrund der Verspätung war, dass ein Passagier einen Schlaganfall erlitt und das Flugzeug deshalb eine Zwischenlandung einlegen musste. Einer der Passagiere machte aufgrund der Verspätung gerichtlich eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO geltend.
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen den Passagier. Diesem habe kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO zugestanden. Denn die Fluggesellschaft habe sich gemäß Art. 5 Abs. 3 der FluggastVO auf höhere Gewalt berufen können. Es könne der Fluggesellschaft nicht angelastet werden, dass sie aufgrund eines medizinischen Notfalls eine Zwischenlandung vornehmen musste.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19010
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.