18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 16408

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Düsseldorf Urteil03.07.1991

Absichtlich lautes Abspielen der Musikanlage und Herunterknallen der Rollläden in der Nacht stellt Ordnungs­wid­rigkeit darNächtliche Ruhestörung rechtfertigte Geldbuße von 800 DM

Das laute Abspielen der Musikanlage und das Herunterknallen lassen der Rollläden um vier Uhr morgens, stellt eine nächtliche Ruhestörung dar. Geschieht die Ruhestörung absichtlich, ist sie als eine Ordnungs­wid­rigkeit zu werten. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter an mehreren Tagen mitten in der Nacht seine Musikanlage in großer Lautstärke angestellt. Zudem zog er wiederholt die Rollläden hoch und ließ sie mit voller Wucht herunterknallen. Die Lärmbe­läs­ti­gungen begannen in der Regel um vier Uhr morgens und dauerten etwa 10 bis 20 Minuten lang. Hintergrund des Verhaltens war ein Zerwürfnis zwischen dem Vermieter und der im Haus lebenden Mieterin. Durch die Geräu­sch­be­läs­ti­gungen wollte der Vermieter die Mieterin aus dem Mietverhältnis drängen. Diese wusste sich jedoch dagegen zu wehren und zeigte den Vermieter wegen der nächtlichen Ruhestörungen an.

Vermieter beging Ordnungs­wid­rigkeit

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer Geldbuße von 800 DM. Denn dieser habe sich vorsätzlich und fortgesetzt handelnd gemäß §§ 17 Abs. 1 d), 9 Abs. 1 LImSchG NRW (neu: §§ 17 Abs. 1 e), 9 Abs. 1 LImSchG NRW) ordnungswidrig verhalten. Er habe bewusst und gewollt zwischen 22 und 6 Uhr Betätigungen ausgeübt, die geeignet waren, die Nachtruhe zu stören.

Verstoß gegen vertragliche Verpflichtung lag vor

Das Amtsgericht berücksichtigte im Rahmen der Geldbuße die Vielzahl, die Dauer und die Massivität der Störungen. Zudem musste aus Sicht des Gerichts beachtet werden, dass der Vermieter vertraglich gehalten war, die ungestörte Nutzung der Mietsache zu gewährleisten. Gegen diese Verpflichtung habe der Vermieter in besonders missbilligender Weise verstoßen.

Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/DWW 1992, 27/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16408

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI