Dokument-Nr. 33415
Permalink https://urteile.news/
- RRa 2023, 228Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2023, Seite: 228
Amtsgericht Düsseldorf Urteil24.05.2023
Pflicht zur Umbuchung auf alternative Flugverbindung bezieht sich auch auf Verbindungen am FolgetagBefreiung von Ausgleichszahlung setzte Darlegung der Unmöglichkeit der Umbuchung auf Alternativverbindungen voraus
Wird ein Flug annulliert, so besteht für die Fluggesellschaft die Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit der Umbuchung auf eine alternative Flugverbindung. Dies umfasst auch die Möglichkeit einer Verbindung am Folgetag. Will sich die Fluggesellschaft von einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) befreien, so muss sie darlegen, dass eine Umbuchung auf einer Alternativverbindung unmöglich war. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 wollte ein Ehepaar von Düsseldorf nach Malaga fliegen. Der Flug sollte den Zielort um 9.15 Uhr erreichen. Die Fluggesellschaft annullierte den Flug einen Tag vorher und begründete dies mit einem Fluglotsenstreik in Frankreich. Da die Fluggesellschaft dem Ehepaar keinen Alternativflug anbot, buchte die Reiseveranstalterin einen am Folgetag, so dass sie Malaga am Folgetag um 16.25 Uhr erreichten. Sie klagten nach der Reise unter anderem auf Zahlung einer Ausgleichsleistung.
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 c), Art. 7 Abs. 1 VO zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nicht berufen. Denn sie habe nicht dargelegt, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Kläger mit einer geringeren Verspätung nach Malaga zu befördern.
Pauschale Behauptung zur fehlenden Alternativverbindung unzureichend
Soweit die Beklagte behauptet, am Flugtag haben keine Umbuchungsmöglichkeiten bestanden, hielt das Amtsgericht diesen Vortrag für zu pauschal. Die Beklagte habe vielmehr im Einzelnen darlegen müssen, welche Verbindungen es gegeben hat und weshalb eine Umbuchung jeweils nicht möglich gewesen sein soll. Zudem hätte auch geprüft werden müssen, ob es nicht am Folgetag eine frühere Verbindung gegeben hätte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/RRa 2023, 228/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33415
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.