18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Dortmund Urteil29.10.2014

Privater Kranken­ver­si­cherer zur Erstattung der Kosten für Multi­fo­ka­l­linsen verpflichtetLinsen zur Heilung der Weit- und Kurzsichtigkeit medizinisch notwendig

Ein privater Kranken­ver­si­cherer ist zum Ersatz der Kosten für Multi­fo­ka­l­linsen verpflichtet, wenn diese die Weit- und Kurzsichtigkeit des Betroffenen heilen. Denn in diesem Fall sind die Multi­fo­ka­l­linsen medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungs­bedingungen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein privater Kranken­ver­si­cherer nach einer Katarak­t­ope­ration verpflichtet war die Kosten für Multifokallinsen zu ersetzen. Die Versicherung argumentierte, dass die Linsen nicht medizinisch notwendig im Sinne der Versi­che­rungs­be­din­gungen waren. Zudem seien ohnehin nur "einfache Hilfsmittel", wie einfache Linsen sowie eine Brille, erstat­tungsfähig gewesen.

Pflicht zur Erstattung der Kosten für Multi­fo­ka­l­linsen bestand

Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass die private Kranken­ver­si­cherung verpflichtet war, die Kosten für die Multi­fo­ka­l­linsen zu ersetzen. Die Linsen seien medizinisch notwendig gewesen, um nach der Katarak­t­ope­ration die Weit- und Kurzsichtigkeit zu heilen.

Einfache Linsen sowie zwei Brillen nicht kostengünstiger

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es zudem unerheblich gewesen, dass die Versicherung nach ihren Versi­che­rungs­be­din­gungen nur "einfache Hilfsmittel" erstattet. Denn zum einen sei es nicht klar, was ein "einfaches Hilfsmittel" ist. Zum anderen hätte die Versicherung auch ohne die Multi­fo­ka­l­linsen die Kosten für einfache Linsen sowie zwei Brillen, die während der Lebenszeit des Betroffenen gelegentlich ersetzt werden müssen, übernehmen müssen. Die dadurch entstehenden Kosten seien nicht viel höher als die Mehrkosten für Multi­fo­ka­l­linsen in Höhe von 428 EUR.

Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb/eingesandt von RA Hans-Burckhard Huly, Ostseebad Kühlungsborn)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI