21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 18820

Drucken
Urteil12.06.2014Amtsgericht Bottrop11 C 59/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2014, 568Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2014, Seite: 568
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bottrop Urteil12.06.2014

Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnenKosten für Stand­festigkeits­prüfung der Bäume sind keine Garten­pfle­ge­kosten

Lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebs­kosten­abrechnung umlegen. Dies hat das Amtsgericht Bottrop entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter den Baumbestand des Grundstücks auf seine Standfestigkeit hin kontrollieren lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Ein Mieter sollte daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2012 unter der Position "Außenanlagen Gehölzfläche" 209,75 Euro nachzahlen.

Kosten für Stand­fes­tig­keits­kon­trolle von Bäumen sind nicht umlagefähig

Das Amtsgericht Bottrop entschied, dass der Vermieter keinen Anspruch auf diese Nachzahlung habe. Hinter der Position "Außenanlagen Gehölzfläche" würden sich in Wirklichkeit Kosten für "Baumwartung und Baumkontrolle" verbergen. Die Kosten der Baumprüfung dürften aber nicht abgerechnet werden. Die Baumkontrolle sei nicht gleichbedeutend mit Pflegemaßnahmen (Garten­pfle­ge­kosten) und daher seien diese Kosten auch nicht im Sinne der Betrie­bs­kos­ten­ver­ordnung umlagefähig.

Quelle: ra-online, AG Bottrop (zt/WuM 2014, 568/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18820

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI