23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 8280

Drucken
Urteil03.02.2006Amtsgericht Borken15 C 466/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2007, 190Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2007, Seite: 190
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Borken Urteil03.02.2006

Vermieter kann im Mietvertrag Reinigungsplan aufstellenGericht verurteilt Mieter zur Durchführung der Reini­gungs­a­r­beiten

In einem Wohnraum­miet­vertrag für ein Mehrfa­mi­li­enhaus kann wirksam vereinbart werden, dass die Reinigung des Treppenhauses und der gemeinsamen Kellerräume von den Mietern im Wechsel auszuführen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Borken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnanlage per Mietvertrag einen Reinigungsplan aufgestellt. Darin hieß es:

"Reinigung der Treppen und des Hausflures

Der Mieter übernimmt die Verpflichtung, die Treppen­haus­rei­nigung von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest - im Erdgeschoss des Hausflures - kostenlos und ohne Anspruch auf Mietminderung durchzuführen. Von dieser Verpflichtung ist er nur dann und solange entbunden, soweit ein Hauswart zur Verfügung steht. Die Erfüllung dieser Pflichten trifft den Mieter auch dann, wenn der Hauswart durch Urlaub oder Krankheit seinen Dienst nicht ausübt oder sich im Streik befindet."

Ferner hieß es u. a. "Die für die gemeinsame Benutzung zur Verfügung stehenden Kellerräume werden im Wechsel gereinigt …"

Vermieter klagte auf Durchführung der Reini­gungs­a­r­beiten

Weil der Mieter seinen Reini­gungs­pflichten nicht nachkam, verklagte ihn der Vermieter vor dem Amtsgericht Borken und erhielt Recht.

Das Gericht verurteilte den Mieter zur Reinigung des Treppenhauses, der Hausflure und den Kellerräumen, die zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung stehen, so wie es im Mietvertrag geregelt ist.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8280

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI