21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 15974

Drucken
Urteil23.11.1993Amtsgericht Bonn8 C 475/93
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1994, 20Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1994, Seite: 20
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bonn Urteil23.11.1993

Vermieter muss Errichtung einer Schaukel und eines Sandkastens im Garten duldenBeseitigungs­anspruch des Vermieters erst nach Beendigung des Mietver­hält­nisses

Errichten die Mieter in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten eine Schaukel und einen Sandkasten, so hat dies der Vermieter hinzunehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung steht ihm erst nach Beendigung des Mietver­hält­nisses zu. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Vermieter gegen das eigenmächtige Errichten eines Sandkastens und einer Schaukel im Garten eines Wohnhauses durch die Mieter.

Vermieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung des Spielplatzes

Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn habe der Vermieter bis zur Beendigung des Mietver­hält­nisses keinen Anspruch auf Beseitigung der Schaukel und des Sandkastens zugestanden. Denn er habe die fachgerechte Anlegung eines Spielplatzes zu dulden, wenn genügend Platz vorhanden ist und keine erheblichen Störungen zu befürchten sind. Kommt es jedoch zu einer völligen Umgestaltung des Gartens, müsse der Vermieter dies nicht mehr hinnehmen.

Keine wesentliche optische Beein­träch­tigung

Durch die Errichtung einer Schaukel und eines Sandkastens habe nach Ansicht des Amtsgerichts keine wesentliche optische Beein­träch­tigung des Gartens vorgelegen.

Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1994, 20/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15974

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI