21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16777

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Urteil25.08.1987Amtsgericht Bonn6 C 172/87
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1988, 17Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1988, Seite: 17
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Amtsgericht Bonn Urteil25.08.1987

Mieter muss Pfoten seiner Hunde reinigenDreckige Hundepfoten

Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Lieblinge zu säubern, bevor er sie in das Haus einlässt. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.

Augenscheinlich trugen die zwei Hunde eines Mieters zuviel Dreck in ein Miethaus.

Das Amtsgericht Bonn entschied, dass ein Mieter die Pfoten seiner Hunde reinigen muss, bevor sie das Haus betreten.

Dies sei dem Halter ohne weiteres zuzumuten - auch wenn es sich um zwei Hunde handle.

Quelle: AG Bonn, ra-online (zt/WM 1988, 17/pt)

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