18.01.2025
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18.01.2025  
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Amtsgericht Bensheim Urteil04.04.2006

15 Monate nach Trunken­heitsfahrt kein Fahrverbot mehrVerkehr­s­er­zie­he­rische Einwirkung nicht mehr erforderlich

Wer erst 15 Monate nach einer Trunken­heitsfahrt verurteilt wird, kann darauf hoffen, dass das Gericht von einem Fahrverbot absieht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bensheim hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer mit ,85 Promille erwischt. Erst 15 Monate nach der Trunken­heitsfahrt fand das Gerichts­ver­fahren statt.

Das Gericht verurteilte ihn lediglich zu einer Geldstrafe. Von der Verhängung eines Fahrverbots, das für gewöhnlich nach Trunken­heits­fahrten erlassen wird, sah es allerdings ab. Es könne nicht mit ausreichender Sicherheit gesagt werden, dass der Autofahrer zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet sei. Schließlich habe er in den 15 Monaten nach der Trunken­heitsfahrt ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen und sei nicht auffällig geworden. Daher sei eine weitere verkehr­s­er­zie­he­rische Maßnahme nicht mehr erforderlich.

Quelle: ra-online (pt)

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