Dokument-Nr. 4631
Permalink https://urteile.news/
- NJW-RR 2007, 907Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2007, Seite: 907
Amtsgericht Aachen Urteil30.11.2006
Lackkratzer und Karosserieschäden durch Katze auf Autodach: Welche Katze war es? War es überhaupt eine Katze?Amtsgericht zur Beweislast des Autobesitzers
Autobesitzer müssen Katzen auf frischer Tat ertappen, wenn sie für Kratzer im Autolack Schadensersatz bekommen wollen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aachen hervor.
Im Fall wollte ein Autofahrer von einem Katzenhalter Ersatz für Karosserieschäden an seinem Wagen. Er vermutete, dass die Katze des Katzenhalters für die Schäden verantwortlich sei, konnte das vor Gericht aber nicht beweisen. Er bot dem Gericht an, eine DNA-Analyse von gefundenen Katzenhaaren durchzuführen.
Das Amtsgericht Aachen führte aus, dass es nicht als Beweis ausreiche, dass eine Katze häufig auf Motorhauben, Dächern und Windschutzscheiben geparkter Autos gesehen worden sei. Vielmehr müsse bewiesen werden, dass die konkreten Kratzer auf einem bestimmten Auto gerade von dieser Katze verursacht worden seien.
Soweit der Autobesitzer eine DNA-Analyse von im fraglichen Bereich aufgefundener Katzenhaare durchführen wolle, käme dies nicht in Betracht, weil die Analyse nicht beweisen könne, dass die Katze die Kratzer gemacht habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4631
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.