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18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 4631

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Urteil30.11.2006Amtsgericht Aachen5 C 511/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2007, 907Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2007, Seite: 907
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Aachen Urteil30.11.2006

Lackkratzer und Karos­se­rie­schäden durch Katze auf Autodach: Welche Katze war es? War es überhaupt eine Katze?Amtsgericht zur Beweislast des Autobesitzers

Autobesitzer müssen Katzen auf frischer Tat ertappen, wenn sie für Kratzer im Autolack Schadensersatz bekommen wollen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aachen hervor.

Im Fall wollte ein Autofahrer von einem Katzenhalter Ersatz für Karos­se­rie­schäden an seinem Wagen. Er vermutete, dass die Katze des Katzenhalters für die Schäden verantwortlich sei, konnte das vor Gericht aber nicht beweisen. Er bot dem Gericht an, eine DNA-Analyse von gefundenen Katzenhaaren durchzuführen.

Das Amtsgericht Aachen führte aus, dass es nicht als Beweis ausreiche, dass eine Katze häufig auf Motorhauben, Dächern und Windschutz­scheiben geparkter Autos gesehen worden sei. Vielmehr müsse bewiesen werden, dass die konkreten Kratzer auf einem bestimmten Auto gerade von dieser Katze verursacht worden seien.

Soweit der Autobesitzer eine DNA-Analyse von im fraglichen Bereich aufgefundener Katzenhaare durchführen wolle, käme dies nicht in Betracht, weil die Analyse nicht beweisen könne, dass die Katze die Kratzer gemacht habe.

Quelle: ra-online

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