Steuerrecht
Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten Änderung der Rechtslage mit Umstellung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Einführung der sog. Abgeltungssteuer (§ 32 d EStG)
Die Nutzung von Ferienimmobilien, die eine AG verwaltet und nach einem speziell entwickelten Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet. Die Vergleichsmiete sei insbesondere nicht um die von den Aktionären gezahlten Jahresbeiträge, die unabhängig von der konkreten Nutzung von Ferienobjekten anfallen, zu mindern. Die Jahresbeiträge stellten Werbungskosten der Aktionäre dar, die jedoch wegen der ab dem Jahr 2009 geltenden gesetzlichen Beschränkung des Werbungskostenabzuges in § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abziehbar seien. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Steuerpflichtigen, die über eine Gesellschaftsbeteiligung exklusiv die Möglichkeit erhalten, Feriendomizile der Gesellschaft zu nutzen, ohne hierfür Miete zahlen zu müssen.mehr
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