Verwaltungsrecht
Covid-19 : Kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zwecks Begrüßung stellt keine verbotene "Ansammlung" dar Kein generelles Verbot jeglicher Personenansammlung ohne Differenzierung
Der Begriff der verbotenen "Ansammlung" im Sinne der Corona-Bekämpfungs-Verordnung (CoBeVO) muss verfassungskonform dahin einschränkend ausgelegt werden, dass kurze Begegnungen, bei denen nicht die Absicht besteht, sich für einen längeren als nur flüchtigen Moment zusammen an einem Ort aufzuhalten, und bei denen von vornherein durch die Wahrung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes eine Übertragung der Virusinfektion ausgeschlossen ist, nicht erfasst werden. Das Verbot jeglicher Personenansammlung ohne Differenzierung danach, ob das Verbot zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens erforderlich ist, würde zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) führen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und den Betroffenen freigesprochen.mehr
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