Schadensersatzrecht
Hunde-Zweikampf: Hundehalter des angreifenden Hundes haftet auch ohne Verschulden Kein Mitverschulden des anderen Tierhalters, der Hunde auseinanderbringt und dabei gebissen wird
Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter in der Regel sogar ohne Verschulden. So zum Beispiel dann, wenn sein Hund unvermittelt mit einem kleinen Artgenossen zu raufen anfängt und ihn verletzt.Geht bei einem solchen Kampf der Besitzer des angegriffenen Hundes dazwischen, um ihn aus seiner bedrohlichen Lage zu befreien, und wird er bei dem Rettungsversuch gebissen, so kann er vom Halter des Angreifer-Hundes zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.Ob sich der Verletzte ein Mitverschulden entgegenhalten lassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß man kämpfende Hunde keinesfalls mit der ungeschützten Hand trennen darf, gibt es jedenfalls nicht, stellte des Landgericht Nürnberg-Fürth fest. Es verurteilte deshalb den Eigentümer des aggressiven Hundes zum vollen Schadensersatz und wies den Einwand, der Verletzte habe sich den Biß durch sein unbedachtes Eingreifen selber zuzuschreiben, als unbegründet zurück.mehr
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